Der Weg für den 2. nationalen DAB+-Bundesmux ist frei

    – MEDIENINFORMATION –


    DABP und SLM beenden Rechtsstreit um DAB+-Lizenz:
    Start von 16 nationalen privaten Radioprogrammen ist nun möglich


    Leipzig, 28.01.2020. Der Weg für die Aufschaltung des 2. DAB+-Bundesmux ist frei. Mit einer außergerichtlichen Einigung zwischen der Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist der Streit um die Rechtmäßigkeit der Zuweisung von DAB+-Frequenzen auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Gremien der Landesmedienanstalten beigelegt worden, teilte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, mit.

    Die komplexen Gespräche der Parteien seien unter der Prämisse geführt worden, die zeitnahe Bereitstellung von bis zu 16 neuen nationalen Hörfunkkapazitäten zu ermöglichen. Unter Mitwirkung der Antenne Deutschland GmbH und weiterer Partner konnte so die Einigung auf die Beilegung des Rechtstreites erreicht werden.

    „Ich danke den Akteuren für den fairen und respektvollen Umgang in den intensiven Verhandlungen und die Bereitschaft, sich von der Verantwortung leiten zu lassen, die wichtige Ressource nicht durch langwierige Prozesse weiter zu blockieren. Besonderer Dank gilt dem Investor Steffen Göpel, der durch sein persönliches Engagement diese Lösung ermöglicht hat.“, so Heinker.

    Steffen Göpel betonte für die DABP die standortpolitische Bedeutung des Vergleiches. „Mit dieser Einigung sichern wir erhebliche ökonomische und publizistische Effekte die über Sachsen hinaus auf ganz Mitteldeutschland ausstrahlen.“

    Im Jahr 2017 hatte die SLM der Antenne Deutschland GmbH – als Ergebnis eines Verfahrens nach § 51a Abs. 2 RStV – drahtlose Übertragungskapazitäten für die bundesweite terrestrische Verbreitung privater Hörfunkangebote im technischen Standard DAB+ (Multiplex) auf der Grundlage einer Entscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten zugewiesen. Gleichzeitig lehnte sie den um diese Kapazitäten konkurrierenden Antrag der DABP ab. Gegen diese Zuweisungsentscheidung erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig. Das Gericht gab der Klage der DABP mit Urteil vom Mai 2019 teilweise statt. Die SLM legte daraufhin im September 2019 Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein, die aufgrund übereinstimmender Anträge der Parteien zugelassen worden war.

    Die nunmehr erreichte außergerichtliche Lösung beendet eine der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten der deutschen Medienlandschaft der jüngeren Geschichte.

    slm-online.de/presse

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