Neues nationales DAB+ Radioangebot: Das bringt der „zweite Bundesmux“
Pressemeldung Digitalradio Büro Deutschland
Veröffentlicht am 30. Januar 2020 von digitalradiobuero
Radiohörer und Besitzer von DAB+ Radios können sich freuen: Das Angebot im Digitalradio steigt künftig um bis zu weitere 16 bundesweite Programme. Mit der Beilegung eines Rechtsstreits und einer außergerichtlichen Einigung zwischen der Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist der Weg frei für eine noch größere Angebotsvielfalt über DAB+.
Von den zusätzlichen Angeboten werden Radiohörer vom Start weg bundesweit profitieren. Laut Experten sollen die bis zu 16 nationalen Programme schon 2020 bundesweit fast flächendeckend und entlang fast aller wichtigen Verkehrswege wie Autobahnen zu empfangen sein. Zu weiteren Details wollen sich die Veranstalter Antenne Deutschland und Netzbetreiber Media Broadcast später äußern.
Künftig fast überall mindestens 35 Hörfunkprogramme
Vom größeren Programmangebot profitieren vor allem Hörer in Bundesländern, in denen die Medienpolitik noch mit der Ausschreibung regionaler Kapazitäten zögert, beispielsweise in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern. Schon heute können Radiohörer hier die 13 Programme des ersten nationalen Multiplex – Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur, Deutschlandfunk Nova und neun Privatradios – sowie Hörfunkprogramme der entsprechenden ARD-Landesrundfunkanstalten empfangen, darunter auch viele neue Programme, die es auf UKW nicht gibt. Zusammen mit den zusätzlichen bis zu 16 Privatradios im zweiten Bundesmux können dann fast überall in Deutschland mindestens 35 Radioprogramme mit jedem handelsüblichen DAB+ Radio gehört werden. Dort, wo das Angebot bereits um regionale Programme ergänzt wird, sind künftig bis zu 90 Radioprogramme über DAB+ verfügbar. DAB+ Radios gibt es ab ca. 30 Euro im Handel.
Hintergrund zum zweiten Bundesmux
Schon Ende 2016 hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten den Weg zur Ausschreibung für die nationale DAB+ Bedeckung frei gemacht. Als Ergebnis der Ausschreibung sind vier Bewerbungen von interessierten Plattformanbietern bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), die als zuständige Landesmedienanstalt bestimmt wurde, eingegangen. Von diesen hatten sich später Absolut Radio Digital und Media Broadcast zum Konsortium Antenne Deutschland GmbH zusammengeschlossen.
Im Jahr 2017 hatte die SLM diesem Unternehmen die Übertragungskapazitäten für die bundesweite terrestrische Verbreitung zugewiesen. Gleichzeitig lehnte sie den um diese Kapazitäten konkurrierenden Antrag der DABP um Investor und Initiator Steffen Göpel ab. Gegen diese Zuweisungsentscheidung erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig. Das Gericht gab der Klage der DABP mit Urteil vom Mai 2019 teilweise statt. Die SLM legte daraufhin im September 2019 Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein, die aufgrund übereinstimmender Anträge der Parteien zugelassen worden war.
Die nunmehr erreichte außergerichtliche Einigung beendet laut SLM eine der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten der deutschen Medienlandschaft der jüngeren Geschichte und macht den Weg für die zusätzlichen bis zu 16 nationalen Radioprogramme frei.