Saarland schreibt DAB+ Kapazitäten aus

    Für die digitale terrestrische Verbreitung von Hörfunkprogrammen oder vergleichbaren Telemedien von privaten Anbietern im Standard DAB+ stehen der LMS Übertragungskapazitäten im Umfang von 864 CU auf dem landesweiten DAB+ Frequenzblock 11C entsprechend der Zuordnung durch die Landesregierung mit Bescheid vom 12. April 2019 auf der Grundlage einer Verständigungsvereinbarung zwischen dem Saarländischen Rundfunk (SR), dem Deutschlandradio und der LMS vom 18. März 2019 zur Nutzung durch privatrechtlich organisierte Plattformanbieter, Hörfunkveranstalter und/oder Anbieter von vergleichbaren Telemedien zur Verfügung.

    Diese Übertragungskapazitäten werden hiermit medienrechtlich zur Zuweisung an die Antragstellerinnen und Antragsteller ausgeschrieben.

    Für den Fall der Einzelzuweisung ist zu beachten: Je Programmäquivalent können zur Gewährleistung einer sachangemessenen Empfangsqualität in der Regel 54 CU zugewiesen werden.

    Der Sendernetzbetrieb für den Digitalradio-Betrieb im DAB+ Frequenzblock 11C wird auf Grundlage einer entsprechenden telekommunikationsrechtlichen Zuteilung der BNetzA durch die Media Broadcast erfolgen. Diese Zuteilung ist befristet bis zum 31. Dezember 2030. Auskunftsersuchen zu den Kosten je CU sind an die Sendernetzbetreiberin zu richten.

    Hinzuweisen ist ferner auf den Ausbauplan des Netzes, der für die Media Broadcast GmbH als telekommunikationsrechtliche Lizenznehmerin verpflichtend ist. Diese Ausbauplanung hat ihren Ursprung in der Bedarfsanmeldung des Saarlandes. Über Einzelheiten der Ausbaustufen informiert der Sendernetzbetreiber, die Media Broadcast GmbH, Erna-Scheffler-Str. l, 51103 Köln.

    Diskussion im Forum