24.7.2015 Frequenztausch für BR Klassik/Puls vor Gericht

    Sieben Privatpersonen klagen beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Plan des Bayerischen Rundfunks, seinen Jugendsender Puls über die bisherige UKW-Kette seiner Klassikwelle auszustrahlen.
    BR Klassik wäre dann terrestrisch nur mit DAB+ empfangbar.
    Nach Protesten hatte der Rundfunkrat das Vorhaben auf 2018 verschoben. Klagen privater Radios gegen den Beschluß laufen bereits.

    Hintergrund ist ein Widerspruch zwischen Landes- und Bundesrecht. Das Landes-Rundfunkgesetz (Art. 2 Abs.4) ermöglicht einen solchen Frequenztausch, „wenn die Anzahl der analogen Hörfunkprogramme nicht vergrößert wird und dadurch insgesamt keine Mehrkosten entstehen“. Der auch von Bayern beschlossene bundesweit geltende Rundfunkstaatsvertrag schließt das jedoch aus. Die Verfassungsrichter müssen nun entscheiden, wie der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ in diesem Fall greift.
    In Bayern kann jeder Bürger das Verfassungsgericht per Popularklage anrufen, „wenn er geltend machen will, die Entscheidung einer bayerischen Behörde oder eines bayerischen Gerichts verletze ihn in seinen verfassungsmäßigen Rechten“.

    Quelle: Dehmmedia Dehmedia