Ausschreibungder Medienanstalt Berlin-Brandenburg

    I. Technische Übertragungskapazität

    1. Für Berlin und Brandenburg (Kanal 12 D) stehen DAB+-Übertragungskapazitäten für die Übertragung von mindestens drei 24-stündigen Programmäquivalenten (mindestens drei Programmplätze) zur Verfügung.
    2. Für den Fall, dass Veranstalter den Zuschlag für eine der Kapazitäten gemäß Ziffer I.1. erhalten, denen derzeit Kapazitäten auf dem Kanal 7 B (Ballungsraum Berlin) zugewiesen sind,
      erweitert sich die Ausschreibung auf die auf dem Kanal 7 B freiwerdenden Kapazitäten.

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